Ergotherapie Heimann| Der Wegbegleiter| Eichhorn 5|51570 Windeck | Tel: 02243-5810
Kostenübernahme für
Ergotherapie
Ergotherapie – Eine Heilmittelverordnung
Ergotherapeutische Maßnahmen sind von den
gesetzlichen Krankenkassen und von den meisten
Privatkassen anerkannt. Die Notwendigkeit einer
ergotherapeutischen Behandlung wird vom Arzt über eine
Diagnose festgestellt und mit einer Heilmittelverordnung
verschrieben.
Ergotherapie kann auch ohne ärztliche Verordnung als
präventive Maßnahme durchgeführt werden. Nach
Maßgabe des Arztes wird Ergotherapie in der Praxis als
Einzeltherapie, Gruppentherapie oder auch als
Hausbesuch durchgeführt. Es besteht zusätzlich die
Möglichkeit, dass Ergotherapie in Pflegeheimen, in
Behinderteneinrichtungen oder in Kooperation mit
Frühförderstellen angeboten wird.
Die Heilmittelverordnung wird Ihnen von Ihrem Fach- oder
Hausarzt oder Ihrem Psychotherapeuten ausgestellt.
Das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 14 Tage sein,
darum ist es ratsam diese erst nach vorheriger
Terminvereinbarung zu besorgen.
Bitte bringen Sie die Verordnung zum Ersten Termin mit.
Zuzahlung/Zuzahlungsbefreiung:
Zuzahlungen
Jeder gesetzlich krankenversicherte Patient ab
dem 18. Lebensjahr ist verpflichtet eine Zuzahlung
von 10% des Heilmittelwertes plus 10,--€
Rezeptgebühr zu zahlen.
Ausgenommen sind Patienten, die einen
Gebührenbefreiungsausweis von der
Krankenkasse erhalten haben. Ebenso
ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zu
ihrem 18. Lebensjahr.
Gebührenbefreiungen werden von der
Krankenkasse ausgestellt, wenn
die Höhe der Zuzahlungen aller
Heilmittelleistungen im Kalenderjahr 2 % Ihres
Jahreseinkommens überschreiten
oder eine chronische Erkrankung vorliegt
Lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bezüglich
der Zuzahlungsbefreiung beraten. Die meisten
Krankenkassen haben das
Zuzahlungsbefreiungsformular online zum
Download.
Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich an Ihren
Terminen je nach Gruppe,- Einzel -u/o
Parallelbehandlung.
Ich bitte Sie, Ihren Status zur Zuzahlung
anzugeben und die Befreiungskarte beim 1.
Termin vorzulegen. Falls sich bei Ihrer Zuzahlung
etwas ändert, bitte ich Sie, dies mitzuteilen
Privat/Selbstzahler
Privatrezept:
Als Privat- und /oder Beihilfepatient bekommen Sie die
Ergotherapie auch von ihrem Arzt/Psychotherapeuten auf
einem Privatrezept verschrieben.
Selbstzahler
Die Behandlungen können außerdem privat als
Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Hierfür
benötigen Sie kein Rezept.
Praxis für Ergotherapie und Seelsorge